-cp- Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss steht unter Verdacht, sich durch die Beschaffung von Kinderpornos strafbar gemacht zu haben. Seine Immunität wurde aufgehoben. Belastendes Material im Sinne des Verdachts wurde auf seinem Computer gefunden. Seine Begründung: Er habe die Kinderpornos gebraucht, weil er sich in seiner Funktion als Medienexperte damit auseinandergesetzt habe.
Nicht besonders überzeugend, wie ich finde. Ein Kinderporno zeigt sexuelle Handlungen an Kindern. Muss man das gesehen haben, um eine Meinung dazu zu entwickeln? Würde er sich auch Drogen besorgen, wenn er sich mit Drogenhandel befasst? Sorry, Herr Tauss, diese Begründung ist mehr als schräg. [Spiegel-Artikel 1] [Spiegel-Artikel 2]