-sv- Wie die Bild-Zeitung berichtet, hat das Landgericht Berlin ihr gestern verboten, weiter über die Ermittlungen gegen No Angels-Mitglied Nadja Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung zu berichten, weil es kein öffentliches Interesse gebe. Dran halten wird sich aber weder die Bild noch die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die gegen Benaissa ermittelt. Hier der Bild-Bericht und hier die Presseinfo zur einstweiligen Verfügung.
Wie so oft stellt sich hier m.E. auch nicht die Frage nach dem "ob" sondern nach dem "wie". Denn über das "ob" sollte immer noch jedes Medium selbst entscheiden dürfen - ganz im Sinne der Pressefreiheit (vgl. dazu auch die FAZ). In Bezug auf die Staatsanwaltschaft ist das natürlich eine andere Sache. Hier wäre ein diskreteres Verhalten vielleicht wünschenswert gewesen. Darauf weisen auch Benaissas Anwälte hin.