Sonntag, 9. Mai 2010

Zunächst unbekannt

-cp- In meiner alten Heimat (Münster, Erphoviertel) wurde ein Verbrechen begangen, und über dieses Verbrechen wird in den Westfälischen Nachrichten berichtet. Der Bericht besteht aus drei Sätzen.

1) "Zwei maskierte Räuber haben in der Nacht zum Sonntag eine Tankstelle am Bohlweg überfallen." Daran ist wohl nicht viel zu rütteln. Der Kern der Meldung ist im ersten Satz zusammengefasst.

2) "Nach Polizeiangaben bedrohten die beiden Männer den Angestellten mit einer Schusswaffe und zwangen ihn, die Kasse zu öffnen." Auch wenn es keine direkte Erwähnung findet, kann man sich fast denken, dass sich die Räuber nicht mit dem Öffnen der Kasse zufrieden gegeben haben. Sie werden schon auch Geld daraus mitgenommen haben, denn sonst wären sie keine Räuber (§250 StGB), sondern lediglich Nötiger (§240 StGB). Der neugierige und/oder besorgte Leser hätte doch an dieser Stelle gerne mehr Details gehabt.

3) "Anschließend flüchteten sie zu Fuß in zunächst unbekannte Richtung." Vom fehlenden unbestimmten Artikel mal ganz abgesehen, ist diese Formulierung interessant. Wenn die Richtung zunächst unbekannt war, ist sie dann später noch bekannt geworden? Wenn ja: Welche Richtung war es denn? Philosophische Abgründe tun sich auf. Aber: Sie schließen sich auch schnell wieder, denn: Der Bericht ist bereits zuende.

Wie so oft blieb die Lektüre der Westfälischen Nachrichten aus verschiedenen Gründen etwas unbefriedigend. Schon die Brüder Grimm definierten in ihrem Deutschen Wörterbuch eine Nachricht so: "Nachrichten sind neue sowie wahrheitsgemäß und sorgfältig wiedergegebene Informationen." Aktualität und Wahrheitsgehalt sind nicht das Hauptproblem. Artikel, aufgerufen am 9. Mai 2010, 17:15 Uhr.