-cp- Zweimal im Jahr stellen wir die Uhren um, das nächste Mal in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2010. Dann wird aus der sogenannten Sommerzeit wieder die Normalzeit, auch "Winterzeit" genannt. Dass das so ist, verdanken wir wie vieles andere einem Gesetz, nämlich dem "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" (EinhZeitG).
In § 4, Absatz 2 EinhZeitG ist geregelt, dass es eine Sommerzeit gibt; dort heißt es: "Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden."
Wie die Sommerzeit berechnet wird, ist in § 5, Absatz 2 EinhZeitG, geregelt: "Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde."