Dienstag, 24. Juni 2008

Not ist relativ

-cp- Die Telefonnummern 110 und 112 gelten zwar gemeinhin als "Notrufnummern", allerdings rechtfertigt nicht jede Notlage einen Anruf. Wenn man zum Beispiel einfach nur dringend ins Internet möchte, kann sich das zwar durchaus wie eine Notsituation anfühlen, Polizei und Feuerwehr sind dann aber dennoch die falschen Ansprechpartner. [Artikel aus den Westfälischen Nachrichten]

Wer aus einer nicht akzeptierten Notsituation die Notrufnummer betätigt, handelt strafbar. [§145 StGB] Da kann man sich auch nicht mit einem Irrtum rausreden. Aber im Beispiel dieses WN-Artikels drängt sich auch eher der Eindruck des §104 BGB Satz 2 auf.