Dienstag, 29. September 2009

Der sexuelle Reiz der Jugend

-cp- Das Thema "Sexueller Missbrauch" ist in den Medien häufig und in den verschiedensten Zusammenhängen präsent. Leider jedoch ist zu befürchten, dass sehr viele Fälle unentdeckt bleiben und unter dem traurigen Begriff Dunkelziffer verbucht werden. Immer mal wieder landen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch auch Prominente auf der Anklagebank. Mal zu Recht, mal nicht. Und immer mal wieder entsteht der Eindruck, dass Fans für sie eine andere Form der Gerechtigkeit sehen. Hier wahllos einige "(Nicht-)Fälle", die für Diskussionsstoff sorg(t)en:

Woody Allen
Sei es Woody Allen, der ein Verhältnis mit der Adoptivtochter seiner damaligen Lebensgefährtin Mia Farrow hatte und vor Gericht das Sorge- und Umgangsrecht zu seinen Adoptivkinder verlor. (Er ist nun seit einigen Jahen mit Soon-Yi Previn, der Adoptivtocher Mia Farrows, verheiratet, und hat mit ihr ebenfalls Kinder adoptiert.) Woody Allen wurde strafrechtlich nicht belangt, und ob Soon-Yi Previn damals noch minderjährig war oder gerade nicht mehr, ist wohl nicht klar.

Michael Jackson
Der King of Pop, Michael Jackson, saß zweimal auf der Anklagebank. Beide Male sah es gegen Ende eher nach Fällen von Verleumdung aus.

Jörg Tauss
In den letzten Monaten war Jörg Tauss häufig in den Medien. Er räumte zwar ein, Kinderpornos gekauft zu haben, stellte dies aber als persönliche Ermittlung gegen einen Kinderpornoring dar. Die Ermittlungen gegen ihn brachten diverse Ungereimtheiten zutage.

Kurt Demmler
Der Liedermacher Kurt Demmler wurde 2002 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, in einem neuen Verfahren 2008/2009 ließ er es nicht soweit kommen und entzog sich durch Suizid.

Roman Polanski
Aktuell ist Roman Polanski ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Seine Leistungen als Filmregisseur sind jenseits jeden Zweifels. Doch ebenso steht zweifelsfrei fest, dass er sich vor 32 Jahren schuldig gemacht hat, ein 13-jähriges Mädchen mit Drogen und Alkohol gefügig gemacht und dann missbraucht zu haben. Er hat sich von Anfang an schuldig bekannt und alles versucht, um eine außergerichtliche Lösung zu erzielen: stationäre Psychotherapie, Schmerzensgeldzahlungen, ... Doch als klar wurde, dass der Richter seinem Antrag nicht stattgeben würde, entzog sich Polanski der Verhandlung und floh aus den Vereinigten Staaten. Seit 32 Jahren besteht nun ein Haftbefehl gegen ihn. Nun wurde er bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Die öffentliche Haltung scheint eher die zu sein, dass man Polanski vergeben sollte. Immerhin habe er sich entschuldigt, und das Opfer von einst habe ihm verziehen. Frankreich und Polen, Polanski hat beide Staatsbürgerschaften, fordern die Schweiz auf, ihn nicht auszuliefern, sondern aus der Haft zu entlassen. [Tagesanzeiger] Was ist in diesem Fall "Gerechtigkeit"? Darf eine Tat wie diese verjähren? Sollte ein 76-jähriger Mann noch belangt werden, wenn die Tat schon 32 Jahre zurück liegt? Darf ein Prominenter, seine Möglichkeiten nutzen, sich einer öffentlichen Verhandlung zu entziehen, und versuchen, auf seine eigene Weise für einen Ausgleich zu sorgen?

Ich bin der Meinung, Polanksi soll ausgeliefert werden und einen fairen Prozess bekommen. Es kann nicht sein, dass er eine solche Sache einfach aussitzen kann. Auch wenn schon sehr lange Zeit vergangen ist. Man darf nicht vergessen, dass eine solche Tat nicht nur Gerechtigkeit für Opfer, Angehörige und Täter erfordert, sondern auch für die Öffentlichkeit. Wie viele Kinder und Jugendliche, deren Missbrauchsgeschichten im Dunkeln bleiben, bekommen diesen Verlauf mit und erfahren eine Verstärkung ihres Leidens, weil sie sehen, dass die Öffentlichkeit bereit ist, einem Täter zu verzeihen?